|
Der Abmahnrechtsstreit
Um Ihre Angelegenheit sachgerecht bearbeiten zu können, benötigen wir umfassende Informationen und Unterlagen.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie sich nun die für Ihren Rechtsfall erforderlichen Formulare herunter laden. Sie können die Dokumente als Formularsatz oder als Einzelformulare laden. Um die Formulare korrekt ausfüllen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader (ab Version 5), den Sie sich bei Adobe kostenlos herunter laden können.
Wenn Sie die Dokumente herunter geladen haben, füllen Sie diese soweit es Ihnen möglich ist, aus. Je vollständiger Sie die Formulare bearbeitet haben, um so weniger Nachfragen werden unsererseits erforderlich sein, sodass eine zügige Bearbeitung möglich ist.
Anschließend speichern Sie dann die ausgefüllten Formulare auf Ihrer Festplatte, damit Sie ebenfalls über die uns übersandten Daten verfügen.
Als nächstes hängen Sie die von Ihnen ausgefüllten Formulare an eine an uns adressierte Email ( ra-sturm@ra-sturm.com ) an und schicken uns diese zu.
Mit dieser Email benötigen wir weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Mandats. Sollten Sie die Unterlagen nicht einscannen können, so übersenden Sie uns die Unterlagen bitte per Telefax, per normaler Post oder reichen sie diese direkt bei uns im Büro ein. Für Ihre Kündigungsangelegenheit benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Lohn-/ Gehaltsabrechnungen (möglichst die letzte
Abrechnung, sowie die Dezemberabrechnung des letzten Jahres)
- Abmahnungen
Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber mehrere - evtl. befristete - Arbeitsverträge geschlossen, so stellen Sie uns bitte alle zur Verfügung.
Sind Ihnen mehrere Abmahnungen von Ihrem Arbeitgeber zugegangen, so benötigen wir auch insoweit sämtliche Schriftstücke. Teilen Sie uns außerdem bitte mit, wann und wie Ihnen die Schriftstücke zugegangen sind.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen das Mandat erst bestätigen können, wenn uns sämtliche Unterlagen, also auch die vorbezeichneten, vorliegen!
WICHTIG: Die Vollmacht und die Beratungshilfe- oder Prozesskostenhilfeformulare benötigen wir auf jeden Fall auch im Original. Diese müssten Sie uns daher bitte per Post übersenden oder in unserem Büro abgeben. Soweit Sie nur eine Beratung wünschen, so reicht der unterzeichnete Auftrag. Die Vollmacht wäre dann nicht erforderlich. Sollen wir für Sie vorgerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren tätig werden, so können Sie die Angelegenheit beschleunigen, wenn Sie uns die Vollmacht unterzeichnet vorab per Telefax oder - eingescannt - per Email zurück senden. Auch die Beratungshilfe- oder Prozesskostenhilfeunterlagen können Sie uns gern vorab per Telefax oder Email übersenden, damit wir eine Vorprüfung vornehmen können. Ob eine Kostenübernahme durch die Staatskasse erfolgt, wird jedoch allein durch das zuständige Gericht entschieden.
Wenn Sie uns die Unterlagen in der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 08:00 und 15:00 h übersandt haben, so können Sie davon ausgehen, dass Sie noch am selben Werktag eine Antwort von uns erhalten. Ansonsten erhalten Sie unsere Antwort am nächsten Werktag, ausser samstags. Sollten die erforderlichen Unterlagen vollständig sein, so erhalten Sie eine Mandatsbestätigung. Sofern die Klageerhebung fristwahrend erfolgen muss, so ist die Klageeinreichung noch am Tag der Mandatsbestätigung möglich!
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Mandatsverhältnis erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zustande kommt!
|