Rechtsanwalt München

Anwalt - Fachanwalt - Kanzlei Sturm und Kollegen in München


Durch unser Teamwork innerhalb der Bürogemeinschaft können wir einen sehr großen Bereich Ihrer Rechtsangelegenheiten abdecken und Sie umfassend beraten.

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Rechtsanwalt

Thomas Sturm
Fachanwalt für Arbeitsrecht
und
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Sturm (Jahrg.1960) ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit 1994 ist Rechtsanwalt Sturm als Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1997 auch als Fachanwalt für Strafrecht zugelassen.

Im Jahr 2010 hat Rechtsanwalt Sturm den Fachanwaltskurs der Deutschen Anwalts-Akademie zum Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert.

Er ist überwiegend im Arbeitsrecht, Strafrecht (Straf- und OWi-Recht), Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht und in der Forderungsbeitreibung (Inkasso) tätig.

Rechtsanwalt Sturm ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten u. Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. In Arbeits- und in Strafsachen ist die Vertretung bis zu den obersten Bundesgerichten möglich.

Sollten Sie einen Rechtsrat oder eine Vertretung auf einem Rechtsgebiet wünschen, auf dem Herr Rechtsanwalt Sturm nicht tätig ist, so stünden Ihnen hierfür die Rechtsanwälte der Kanzlei

Emrich, Schötz und Partner GbR,

die sich mit Herrn Rechtsanwalt Sturm in  Bürogemeinschaft befinden, zur Verfügung, sodass eine umfassende rechtliche Betreuung in unserem Büro möglich ist.


Es ist uns ein wichtiges Anliegen, einen direkten und persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten zu pflegen, sodass wir darauf bedacht sind, für persönliche Besprechungen kurzfristig Termine - meist innerhalb von 24 Stunden - zu ermöglichen. Darüber hinaus ist durch die Verwendung modernster Kommunikationsmittel stets eine schnelle Reaktion per Telefon, Fax und Email gewährleistet


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