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Rechtsanwalt Thomas Sturm Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Thomas Sturm (Jahrg.1960) ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit 1994 ist Rechtsanwalt Sturm als Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1997 auch als Fachanwalt für Strafrecht zugelassen.
Im Jahr 2010 hat Rechtsanwalt Sturm den Fachanwaltskurs der Deutschen Anwalts-Akademie zum Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert.
Er ist überwiegend im Arbeitsrecht, Strafrecht (Straf- und OWi-Recht), Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht und in der Forderungsbeitreibung (Inkasso) tätig.
Rechtsanwalt Sturm ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten u. Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. In Arbeits- und in Strafsachen ist die Vertretung bis zu den obersten Bundesgerichten möglich.
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