Beratung und Vertretung im Handelsrecht
Im Handelsrecht haben wir uns auf bestimmte Bereiche und Fallkonstellationen spezialisiert. Dort beraten wir unsere Mandaten und begleiten sie sowohl im täglichen Geschäftsleben als auch in Streitsituationen außergerichtlicher Art sowie vor Gericht. Unsere Schwerpunkte sind:
- Handelsvertreterrecht
- Handelsvertreterausgleichsansprüche / Provisionen
- Handelsvertragsrecht
- Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten
- Recht der Kaufleute
- Gründungsberatung
- Entwurf und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Franchiserecht
- Vertriebsrecht
- Wettbewerbsrecht
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung des für Sie geeigneten Vertragswerks und begleiten Sie bei der Gründung und dem Aufbau Ihrer beruflichen Existenz.
Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen, wenn Ihnen Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis zustehen, über die Beratung, die vorgerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche - oder deren Abwehr - über die Vertretung im Prozess bis hin zur Beitreibung Ihrer Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren.
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