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Die Gesellschaftsformen
Im Gesellschaftsrecht gibt es Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wir beraten zu diesen Formen umfassend und begleiten unsere Mandanten von der Gründung über den täglichen Geschäftsbetrieb bis hin zur Auflösung und Auseinandersetzung.
Auf den nachfolgenden Seiten geben wir einen ersten Einblick in die wichtigsten Gesellschaftsformen
Die Fallgestaltungen im Gesellschaftsrecht sind komplex und oftmals müssen entgegenstehende Interessen berücksichtigt werden. Die Regelungen der verschiedenen Gesellschaften finden sich in den unterschiedlichsten Gesetzen wieder. Auch die steuerrechtlichen Problematiken müssen Berücksichtigung finden, sodass wir Ihnen in unserem Büro eine enge Zusammenarbeit von Anwälten und Steuerberatern bieten.
Wir beraten Sie vor der Gründung zu den verschiedenen Rechtsformen und gestallten den für Sie geeigneten Gesellschaftsvertrag. Wir erläutern Ihnen die für Sie in Frage kommenden Alternativen unter allen relevanten Gesichtspunkten, so z. B. der Frage der persönlichen Haftung.
Bei bestehenden Gesellschaften beraten wir unsere Mandanten im Tagesgeschäft, bei Gesellschafterversammlungen, Neueinstellungen und Kündigungen und Problemen auf Gesellschafterebene sowie zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern. Auch führen wir Umwandlungen zwischen einzelnen Gesellschaftsformen durch.
Sollte es zu unüberwindbaren Differenzen auf Gesellschafterebene oder dem gemeinsamen Wunsch einer Beendigung der Gesellschaft kommen, so beraten wir zu den Möglichkeiten der Auflösung und Auseinandersetzung. Wir begleiten aber auch Anteilsübertragungen und Unternehmensverkäufe.
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