Banner


Die Limited (Ltd.)

Die nachfolgende Darstellung soll Ihnen nur einen ersten Einblick in die Rechtsform der Limited (Ltd.) geben. Eine ausführliche Beratung sollte stets in einem persönlichen Gespräch mit einem auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt erfolgen, der Ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigen kann.

Limited ist eine Bezeichnung für eine Kapitalgesellschaft in vielen Ländern, die zum Commonwealth oder den ehemaligen englischen Kolonien gehören. Sie ist vergleichbar mit der GmbH - bzw. nach Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) mit dieser - da auch bei der Ltd. die persönliche Haftung der Gesellschafter beschränkt ist.

Die Vorteile der Ltd. sind deren schnelle Gründungsmöglichkeit und das geringe Einlageerfordernis (wie bei der UG) von einem Pfund.

Ebenso sind Änderungen der Gesellschaft - z. B. des Gesellschaftsvertrags - schnell und flexibel möglich. Eine notarielle Beurkundung wie bei der deutschen GmbH ist ist nicht notwendig, sondern durch schriftliche Mitteilung (oder Online-Meldung) an das britische Handelsregister möglich, was Zeit und Kosten spart.

rechtsanwalt gesellschaftsrecht münchen Allerdings birgt die Limited auch erhebliche Nachteile und Risiken. Da die Ltd. ihren Sitz im Ausland hat, ist die Verwaltung der Gesellschaft grds. auch von dort zu führen. Ebenso bestehen dort Verpflichtungen für die Abschlusserstellung. Werden die gesetzlichen Regelungen nicht beachtet, so besteht die Gefahr, dass die Ltd. von Amts wegen gelöscht wird und dann das Vermögen der Krone zufällt.

Wird hingegen die Limited von Deutschland aus geführt - somit der Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt - so besteht die Gefahr, dass die Haftungsbeschränkung durchbrochen wird und der geschäftsführende “Direktor” in die persönliche Haftung gerät.

Um hier eine Alternative zu der geringen Einlageerfordernis bei der Limited (Ltd.) - und der gleichwohl bestehenden Haftungsbeschränkung - zu schaffen, wurde die Unternehmergesellschaft (UG) mit dem neuen MoMiG „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ Ende 2008 eingeführt.

Ob die Limited (Ltd.) für Sie die richtige Rechtsform ist, bedarf der genauen Überlegung und Analyse Ihrer persönlichen Bedürfnisse. Über die Risiken und Chancen einer Ltd. klärt Sie ein auf das Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus unserem Hause gerne umfassend auf und berät sie bei der Planung und Gründung der Gesellschaft sowie der Gestaltung der vielfältigen vertraglichen Regelungen.

zurück....>>>

[Home] [Arbeitsrecht] [Strafrecht] [Gesellschaftsrecht] [Handelsrecht] [Online] [Rechtsprechung] [Lexikon] [Formulare] [Kontakt] [Links] [Anwälte] [Impressum] [Sitemap]