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Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschaften sowohl vorgerichtlich als auch im Gerichtsprozess.
Wir begleiten unsere Mandantschaft von der Idee zur Gesellschaftsgründung, der Wahl der geeigneten Unternehmensform bis zur Gründung. Wir entwickeln die Dienstverträge der Gesellschafter und Vorstände und gestalten die Gesellschaftsverträge nach den individuellen Anforderungen und Wünschen unserer Mandanten.
Im geschäftlichen Alltag begleiten wir die Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit, bei Auseinandersetzungen mit Dritten sowie bei internen Regelungs- und Beratungsbedarf.
Sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen Geschäftsführern und der Gesellschaft kommen, so beraten und vertreten wir unsere Mandanten von der Kündigung bis zur Auseinandersetzung und Liquidation.
Nachfolgend haben wir einige Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht dargestellt; nähere Informationen erteilen wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch:
- Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen
- Recht der Personengesellschaften
- GmbH - Recht
- Aktiengesellschaftsrecht
- Konzernrecht
- Wahl der Unternehmensform
- Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
- Gesellschaftsgründungen
- Gesellschaftsverträge / Satzungen Entwurf / Prüfung / Optimierung
- Geschäftsführerverträge / Vorstandsverträge / Arbeitsverträge
- Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Beschlussanfechtungen
- Haftung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen
- Laufende Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen
- Gesellschaftsliquidationen / Auseinandersetzungen / Anteilsübertragungen
- Besonderheiten der Verfahrens-und Prozessführung
Um die Rechte unserer Mandaten durchzusetzen, aber auch um die Fortführung und Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern, sind häufig Klageverfahren und einstweilige Verfügungsverfahren notwendig, die wir entschieden unter Berücksichtigung der Belange unserer Mandantschaft führen.
Eine weitergehende Information zu der Organ-Stellung des GmbH-Geschäftsführers und den Besonderheiten des Geschäftsführer-Dienstverhältnisses finden sie hier ....>>>
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