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Online Beratung und Prozessvertretung

Auf den nachfolgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mandat “Online” zu erteilen. Selbstverständlich bleibt es Ihnen stets unbenommen, Ihren Fall jederzeit auch noch persönlich zu besprechen. Mit der Online-Mandatierung für bestimmte Verfahren im Arbeitsrecht - zunächst für Kündigungen, Vergütungsansprüche und Abmahnungen (vorgerichtliche Beratung und Gerichtsverfahren) - wollen wir Ihnen einen Weg anbieten, sich bereits von zu Hause aus oder von Ihrem Arbeitsplatz mit uns in Verbindung zu setzen und zeitsparend, evtl. auch zur Wahrung von Fristen, Ihre Rechte geltend zu machen. Die Nutzung dieses Onlineweges kann aber auch einfach nur der Information vor dem ersten persönlichen Gespräch dienen, um die Mandatsbearbeitung effizient vorzubereiten.

Zu Ihrer Sicherheit ist jedoch eine vollständige elektronische Datenübermittlung nicht ausreichend. Insbesondere die Vollmacht benötigen wir im Original. Gern können sie uns diese dann, nachdem Sie uns die Vollmacht vorab per Telefax oder Email übersandt haben, per Post zusenden oder in unserem Büro abgeben. Sämtliche Unterlagen, die wir ansonsten zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen können Sie uns per Email, Telefax oder Post - selbstverständlich auch gern persönlich - zukommen lassen.

Nach Einleitung der ersten Massnahmen wird dann in der Regel ein persönliches Gespräch sinnvoll sein, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären und um gemeinsam den besten Weg für Ihr Problem zu finden. Oftmals möchte der Mandant auch nur “seinen” Rechtsanwalt einmal persönlich kennenlernen, um das für den weiteren gemeinsamen Weg notwendige Vertrauen fassen zu können.

Vielfach ist ein persönliches Gespräch wegen der räumlichen Entfernung jedoch nicht möglich oder aus sonstigen Gründen nicht notwendig. Unter Verwendung der modernen Kommunikationsmittel ist die Mandatsabwicklung heutzutage aber auch ohne den Besuch in der Kanzlei des Anwalts effektiv und erfolgreich zu bewältigen.

Die Datenerfassung sowie die Unterlagen, die wir von Ihnen für die sachgerechte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen, ist recht umfangreich. Doch nur, wenn Sie uns möglichst alle Fragen beantworten, versetzen Sie uns in die Lage, Ihren Auftrag umfassend und schnell zu bearbeiten, insbesondere, wenn Fristen gewahrt werden müssen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Mandatsverhältnis erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zustande kommt!

Von großer Bedeutung ist zudem, dass im arbeitsrechtlichen Verfahren bis einschließlich der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht eine Entschädigungspflicht durch die unterliegende Partei gem. § 12 a ArbGG nicht besteht, sodass die durch Ihren Auftrag entstehenden Kosten Ihres eigenen Anwalts von Ihnen selbst zu tragen sind, gleich ob Sie gewinnen oder unterliegen.

Zu den Alternativen der Finanzierung der Beratung bzw. des Gerichtsverfahrens erfahren Sie mehr auf den nächsten Seiten:
 


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