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Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann sind Sie hier richtig.

Auch wenn Versicherungen damit werben, dass der Versicherungsschutz allumfassend sei, so sind doch viele Situationen durch den Rechtsschutz nicht abgedeckt, sei es, weil das Risiko nicht in Ihrem Vertrag enthalten oder z. B. ein Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist.

Bitte überprüfen Sie zunächst selbst, ob die Beiträge zu der Versicherung gezahlt sind.

Weiter ist in den Verträgen ganz überwiegend für den Bereich des Arbeitsrechts eine sogenannte Karenzfrist vereinbart. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum - meist 3 oder 6 Monate - nach Abschluss des Versicherungsvertrages, in dem Fälle nicht gedeckt sind. Hierbei kommt es auf den frühesten Zeitpunkt des Versicherungsfalls an. Bei Mobbing wäre dies z. B. nicht der Zeitpunkt, in dem eine psychische Erkrankung auftritt, sondern der, in dem die erste Mobbinghandlung erfolgt ist.

Bitte überprüfen Sie die Karenzfrist in Ihrem Vertrag. Alles weitere erledigen wir für Sie. Wir setzen uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung, teilen ihr den Sachverhalt mit und erbitten die Kostendeckungszusage. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Da die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung gewöhnlich nicht sofort erfolgt, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob wir im Falle eines drohenden Fristablaufs die Klage auch ohne die Kostendeckungszusage erheben sollen. Dies dürfte in den meisten Fällen angezeigt sein, da für den Fall, dass die Kostenübernahme abgelehnt würde und Sie sich dann entschliessen sollten, die Klage doch nicht durchzuführen, diese ohne weiteres zurückgenommen werden könnte. In diesem Fall wären nur die eigenen Rechtsanwaltskosten sowie geringe gerichtliche Zustellkosten angefallen. Sollte diese Situation drohen, so werden wir das Problem ausführlich mit Ihnen erörtern. Wichtig für Sie ist: wir werden nie eine Klage ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag erheben!

Sollten Sie zu diesem Thema zunächst noch weitere Fragen haben, so teilen Sie uns diese vorab telefonisch, per Telefax oder Email mit. Ansonsten wählen Sie jetzt bitte das Sie betreffende Rechtsproblem:

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