|
Der Strafverteidiger und Opferanwalt im Strafrecht:
Die Bandbreite der von uns vertretenen Mandate umfasst zunächst das gesamte klassische Strafrecht (Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung etc.) vom leichten Vergehen bis zum schweren Verbrechen.
Außerdem ist Rechtsanwalt Sturm als Fachanwalt für Strafrecht auf folgenden Gebieten tätig:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen)
- Verkehrsstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Sexualstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Neben der Tätigkeit als Verteidiger vertritt Rechtsanwalt Sturm Geschädigte und Opfer von Straftaten in Nebenklageverfahren sowie in Adhäsionsverfahren und erstattet Strafanzeigen und Strafanträge.
Die Vertretung ist vor allen Gerichten der Strafgerichtsbarkeit vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof möglich.
Weiter Informationen und Tipps zur Strafverteidigung und zum gesamten Strafverfahren, so zum Beispiel, was im Falle einer Durchsuchung und Beschlagnahme zu tun ist, finden Sie auf den folgenden Seiten. Wir erläutern Ihnen die Funktion des Strafverteidigers, die Besonderheiten des Mandatsverhältnisses im Strafverfahren, so zum Beispiel auch die besondere Bedeutung der Pflicht zur Verschwiegenheit des Strafverteidigers. Weiter erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsmittel im Strafverfahren, so z .B. dem Einspruch, der Berufung oder der Revision.
Diese Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
|