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Beratung und Vertretung im Strafrecht:

Die Bandbreite der von mir vertretenen Mandate umfasst zunächst das gesamte klassische Strafrecht (Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung etc.) vom leichten Vergehen bis zum schweren Verbrechen.

Außerdem bin ich als Fachanwalt für Strafrecht auf folgenden Gebieten tätig:

    • Betäubungsmittelstrafrecht
    • Jugendstrafrecht
    • Kapitalstrafrecht
    • Medizinstrafrecht
    • Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen)
    • Verkehrsstrafrecht
    • Vermögensdelikte
    • Sexualstrafrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht

Neben meiner Tätigkeit als Verteidiger vertrete ich Geschädigte und Opfer von Straftaten in Nebenklageverfahren sowie Adhäsionsverfahren und erstatte Strafanzeigen und Strafanträge.

Die Vertretung ist vor allen Gerichten der Strafgerichtsbarkeit vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof möglich.

Weiter Informationen und Tipps zur Strafverteidigung und zum gesamten Strafverfahren, so zum Beispiel, was im Falle einer Durchsuchung und Beschlagnahme zu tun ist, finden Sie auf den folgenden Seiten. Wir erläutern Ihnen die Funktion des Strafverteidigers, die Besonderheiten des Mandatsverhältnisses im Strafverfahren, so zum Beispiel auch die besondere Bedeutung der Pflicht zur Verschwiegenheit des Strafverteidigers. Weiter erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsmittel im Strafverfahren, so z .B. dem Einspruch, der Berufung oder der Revision.

Diese Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

 

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