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Unsere Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Sturm ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er:
- Arbeitnehmer
- Freie Mitarbeiter und Handelsvertreter
- Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte
- Arbeitgeber
- Betriebsräte
Leistungsspektrum:
Präventive Beratung:
- - Vertragsentwurf, -überprüfung und -gestaltung
- - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- - Arbeitnehmererfindungen
- - Kündigungen (Beendigungs- und Änderungskündigungen)
- - Nebenbeschäftigungen
- - Probezeit und Probezeitverlängerung
- - Scheinselbständigkeit
- - Zeugnisprüfung und -entwurf
Beratung und Vertretung im Streitfall:
- - Abfindungen
- - Abmahnung
- - Arbeitsrecht in der Insolvenz
- - Arbeitsunfähigkeit
- - Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag
- - Befristungsrecht
- - Betriebsübergang
- - Betriebsschließungen
- - Betriebsvereinbarungen
- - Eingruppierungen
- - Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen
- - Interessenausgleich und Sozialplan
- - Kündigungen (Beendigungs- und Änderungskündigungen)
- - Kündigungsschutz (betriebs-, personen-. verhaltensbedingt)
- - Mitbestimmungsrechte Betriebsrat
- - Mutterschutz und Elternzeit
- - Mobbing und Diskriminierung
- - Schadensersatz
- - Schwerbehinderung
- - Statusverfahren
- - Tarifstreitigkeiten
- - Teilzeit, Altersteilzeit
- - Urlaub, Urlaubsgeld, Urlaubsvergütung und Urlaubsabgeltung
- - Überstunden
- - Vergütung (Gehalt, Lohn, Provision)
- - Versetzungen
- - Wettbewerbsverbote
- - Zeugnisberichtigung
Die Vertretung ist vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht möglich.
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