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Beratung und Vertretung im Vertragsrecht

Vertragliche Beziehungen unterschiedlichster Art regeln das tägliche Leben. Es bestehen Berührungspunkte zu nahezu allen Rechtsgebieten, so auch zu unseren Schwerpunktbereichen, dem Arbeitsrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Handelsrecht. Wir halten es daher für unumgänglich, unsere Mandanten auch im Vertragsrecht zu beraten und zu vertreten. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Aufzählung typischer Verträge, die Ihnen im Alltag begegnen können:

      • Arbeitsvertrag
      • Arztvertrag
      • Bauvertrag
      • Erbvertrag
      • Darlehensvertrag
      • Dienstvertrag
      • Freier-Mitarbeiter-Vertrag
      • Gesellschaftsvertrag
      • Grundstückskaufvertrag
      • Handelsvertretervertrag
      • Kaufvertrag
      • Leasingvertrag
      • Maklervertrag
      • Mietvertrag
      • Pachtvertrag
      • Reisevertrag
      • Schenkungsvertrag
      • Versicherungsvertrag
      • Werkvertrag

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung des für Sie geeigneten Vertrags. Die präventive Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann erhebliche Kosten ersparen. Die meisten Verträge werden ohne Probleme abgewickelt, jedoch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Diese Situationen zu berücksichtigen, ist die Aufgabe eines Rechtsanwalts bei der Vertragsgestaltung.

Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen, wenn Ihnen Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis zustehen, über die Beratung, die vorgerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche - oder deren Abwehr - über die Vertretung im Prozess bis hin zur Beitreibung Ihrer Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Anwaltlicher Rat kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden, anwaltliche Vertretung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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